Zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen gelten die allgemeinen Regelungen des Departmental International Office (DIO).
Diese Regelungen sehen vor, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt über die Plattform für Internationale Studierendenmobilität (PIM)Externer Link einen Vorabantrag auf Anerkennung stellen. Für eine erfolgreiche Anerkennnung muss das ausländische Modul sowohl vom Inhalt als auch vom Schwierigkeitsgrad mit einem Lehrstuhlmodul hinreichend vergleichbar sein (mind. 60 % Übereinstimmung). Um die Anerkennung prüfen zu können, werden detaillierte Kursunterlagen (z. B. Modulbeschreibung, Vorlesungsskript) benötigt.
Beachten Sie bitte, dass sich in PIM auch eine Äquivalenzdatenbank befindet, in der alle ausländischen Module erfasst sind, die in der Vergangenheit vom Lehrstuhl angerechnet wurden. Für diese Module ist keine Vorprüfung erforderlich. Sie können bedenkenlos von Ihnen belegt werden.