Hier findest du häufig gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten.
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- Studienorganisation
- Bachelorseminar
- Pflichtfremdsprache: Wirtschaftsenglisch
- Informationen zum (Pflicht-) Praktikum / Praxismodul
- Bachelorarbeit
- Durchschnittsnotenberechnung
- Vorziehen von Mastermodulen
- Schnellantrag auf fachliche Masterzulassung vor der Bewerbung
- Wechsel des Faches/Profils/Abschluss/Schwerpunktes/Studienortes
- Sonstiges
Bitte beachte, dass für dich, als Studierende*r Wirtschaft und Sprachen, das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für dich zuständig ist!
Studienorganisation
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1. Welche Veranstaltungen muss ich belegen?
Orientiere dich am besten am MusterstudienplanExterner Link und belege die ausgewiesenen Module. Achte darauf, dass zu einem Modul verschiedene Veranstaltungsformate gehören. Für die Belegung im Bereich der Wirtschaftswissenschaften sind immer die Vorlesung und Übung relevant. Kolloquien und Tutorien stellen zusätzliche Lernangebote dar, auf die du zurückgreifen kannst. Meistens ist eine Einschreibung für diese jedoch nicht notwendig. Auch in der von dir gewählten Sprache kannst du die einzelnen Modulbestandteile in der Regel über Friedolin belegen. Welche Teilveranstaltungen in deiner Sprache ein Modul ergeben, findest du im zugehörigen ModulkatalogExterner Link.
Zu den Studieneinführungstagen wird der Musterstudienplan stets vorgestellt und es gibt eine separate Veranstaltung zur Stundenplanerstellung ("Friedolinschulung"). Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Die Folien dieser (und weitere) Informationsveranstaltungen findest du auf der Seite des Studien- und Praktikantenamtes, wenn du deinen Studiengang anklickst.
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2. Wie belege ich Veranstaltungen?
Die Veranstaltungen werden über FriedolinExterner Link belegt. Melde dich dort mit deinem URZ-Login an und folge der Navigation (links) zu „Mein Belegwunsch Module“. Nun kannst du deine Veranstaltungen auswählen. Zu den Studieneinführungstagen gibt es eine Friedolinschulung zur Stundenplanerstellung. Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Neben diesem Angebot der Fakultät gibt es auch allgemeine Schulungsvideos von der FSU.
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3. Kann ich auch mehr Module belegen, als notwendig?
Ja, wichtig ist nur, dass du alle erforderlichen Module für die 180 LP nach deiner Studien- und Prüfungsordnung bestanden hast, d.h. du kannst gern mehr Module belegen als notwendig.
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4. Gibt es Teilnehmerbegrenzungen?
Die Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind in der Regel unbegrenzt. Eine Ausnahme bilden hier die Seminare. Bei den Seminaren wird streng auf die Teilnehmerzahl geachtet, daher erfolgt die Anmeldung über eine zentrale Online-Anmeldung, nicht über Friedolin.
Bei Veranstaltungen der Sprache können die Kapazitäten beschränkt sein. Die Belegung der Module erfolgt über Friedolin. Um eine gute Studierbarkeit zu gewährleisten werden begrenzte Veranstaltungsplätze unter Berücksichtigung des Fachsemesters vergeben.
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5. Wie wähle ich Vertiefungsmodule?
Vertiefungsmodule im Studium dienen dazu, Basiswissen zu vertiefen und so deine Interessensgebiete weiter zu erforschen.
Dabei solltest du erneut in Vertiefungsmodule der Wirtschaftswissenschaften und Vertiefungsmodule (Aufbaumodule) in der von dir gewählten Sprache unterscheiden. In den Wirtschaftswissenschaften bestehen in der Regel keine Zulassungsvoraussetzungen für unsere Vertiefungsmodule. Wir empfehlen dir jedoch, vor Belegung eines Vertiefungsmoduls, das dazugehörige Basismodul zu absolvieren.
In der Sprache weichen diese Regelungen ggf. ab. Hier ist es zumeist so, dass du das Basis- / Grundlagenmodul erfolgreich absolviert haben musst, bevor du das zugehörige Vertiefungsmodul / Aufbaumodul belegen kannst. Falls du dich unsicher bist, welche Module von solchen Voraussetzungen betroffen sind, kannst du diese jederzeit im ModulkatalogExterner Link nachlesen.
Grundsätzlich gilt also, wenn du den Studiengang B.A. Wirtschaft und Sprachen studierst, kannst du Vertiefungsmodule im Bereich Wirtschaftswissenschaften, als auch im Bereich der Sprache frei wählen. Du solltest aber insbesondere in deiner Sprache beachten, dass ein Bestehen des Basismoduls häufig Voraussetzung für den Besuch des Aufbaumoduls ist.
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6. Muss ich einen Studienprofil wählen?
Ja, nach dem 2. Semester muss ein Studienprofil gewählt werden. Hierbei entscheidest du dich, ob du deine Studieninhalte eher in Richtung der Sprache, oder in Richtung der Wirtschaftswissenschaften verlagern möchtest. Die Profilwahl erfolgt formlos und durch eine Meldung an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Solltest du Fragen zu den Unterschieden der Profile haben, schau am besten noch einmal in die Folien der Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester nach oder nimm Kontakt mit der Studienfachberatung auf.
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7. Gibt es Pflichtmodule? Was ist der Unterschied zu Pflichtklausuren?
In unserem Studiengang Wirtschaft & Sprachen gibt es Module, die du verpflichtend absolvieren musst. Hierzu zählen aus dem wirtschaftlichen Bereich: BM Mathematik (A), BM Statistik, BM Einführung in die BWL und VWL sowie das BM Buchführung. In der von dir gewählten Sprache hast du bestimmte Pflichtpunkte zu erbringen. Diese Punkte sind zumeist unterteilt in den Bereich Sprachpraxis und Sprache, Kultur und Literatur. Die genauen Regelungen für die jeweiligen Sprachen findest du im passenden MusterstudienplanExterner Link.
Mit der neuen Bachelor-Rahmenprüfungsordnung entfallen alle bisherigen Regelungen zu den Pflichtklausuren. Diese sind nun als abschlussrelevante Module zu verstehen. Im Musterstudienplan werden diese Module durch „1“ und „2“ gekennzeichnet. Informationen zu den Modulen findest du in der Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten.
Bachelorseminar
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Bachelorseminarwahl für Studierende Wirtschaft und Sprachen ausschließlich im Studienprofil Wirtschaft.
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1. Wie wähle ich mein Seminar?
Wenn du dich für das Studienprofil "Wirtschaft" entschieden hast, musst du ein Seminar im Bereich der Wirtschaftswissenschaften absolvieren. Wir empfehlen, dass du vorher das dazugehörige Vertiefungsmodul absolviert hast. Weitere Informationen dazu gibt es auch in den Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester.
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2. Wie, wann und wo melde ich mich für Seminare an?
Die Anmeldung für Seminare erfolgt zentral und online über diese WebseiteExterner Link im Sommersemester (ca. Mitte/Ende Juni) in einem Zeitraum von 7 Tagen für das darauffolgende Winter- und Sommersemester. Eine Seminaranmeldung in Friedolin ist also nicht möglich. Weitere Informationen findest du u.a. in den Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester.
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3. Wann werde ich über meinen Seminarplatz informiert?
Du erhältst auf jeden Fall ein Feedback vor Ende der Vorlesungszeit. Wenn du Fragen zur Seminarplatzvergabe hast, kannst du dich direkt an Frau Grit PreßlerExterner Link oder Herrn Dr. Rico WalterExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science wenden.
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4. Ich habe Probleme bei der Seminarplatzbeantragung. An wen kann ich mich wenden?
Wenn du Fragen zur Seminarplatzvergabe hast, kannst du dich direkt an Herrn Dr. Rico WalterExterner Link oder Frau Grit PreßlerExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science wenden.
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5. Kann ich meinen Seminarplatz tauschen?
Ja, das ist möglich und am besten realisierbar, wenn du eine*n Tauschpartner*in hast. Beachte, dass beide Lehrstühle einem Tausch zustimmen müssen.
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6. Kann ich das Seminar im gleichen Semester belegen wie die Bachelorarbeit?
Ja, das ist möglich. Wir empfehlen dir jedoch, das Seminar vor der Anfertigung deiner Bachelorarbeit zu absolvieren. In der Regel verfasst du in deinem Seminar eine Seminararbeit und kannst dich so mit dem wissenschaftlichen Arbeiten und dem Umgang mit Fachliteratur vertraut machen. Die erlernten Fähigkeiten helfen dir bei der Ausarbeitung deiner Bachelorarbeit.
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7. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Seminararbeit, wer kann mir helfen?
Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Seminararbeit startest.
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8. Ich habe einen Seminarplatz erhalten, wie geht es nun weiter?
Die jeweiligen Verantwortlichen deines Seminars werden sich für Informationen zum weiteren Ablauf zu Beginn des Semesters mit dir in Verbindung setzen.
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9. Muss ich mich nach der Platzvergabe noch in Friedolin anmelden?
Nein, für dein Seminar meldest du dich auch nach der Platzvergabe nicht über Friedolin an.
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10. Wie erhalte ich meine Seminarnote?
Dein* Dozent*in aus dem Seminar wird deine Note direkt an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät übermitteln. Nach dem diese dann eingetragen wurde, wirst du sie in deiner Leistungsübersicht sehen können.
Pflichtfremdsprache: Wirtschaftsenglisch
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1. Muss ich einen Einstufungstest ablegen?
I.d.R. ja, denn sonst kannst du dich nicht für die Kurse gelistet nach den unterschiedlichen Niveaustufen des GER in Friedolin einschreiben.
Bei Wirtschaftsenglisch wird der Einstufungstest von der Fakultät in Zusammenarbeit mit Herrn Federico Fabris (Sprachenzentrum, Ansprechpartner für Wirtschaftsenglisch) organisiert. Der Termin wird dann sowohl auf der Webseite der Fakultät unter Semestertermine sowie in Friedolin veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Fakultät unter Wirtschaftsenglisch.
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2. Was ist der Einstufungstest?
Beim Einstufungstest geht es lediglich darum das passende Niveau für dich zur Kurseinschreibung in Friedolin zu finden. Wenn du den Sprachkurs dann belegt hast (i.d.R. über 2 Semester), verfügst du anschließend über das im Kurs ausgewiesene Niveau und erhältst nach erfolgreicher Absolvierung dann auch einen Nachweis darüber vom Sprachenzentrum.
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3. Werden Vorkenntnisse verlangt?
Ja, denn unter BW36.3 BM Fremdsprachen für Wirtschaftswissenschaftler sollst du keine neue Fremdsprache erlernen. Das niedrigste Startniveau ist A2 gemäß des GER, d.h. du musst bereits über A1-Kenntnisse verfügen.
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4. Wie melde ich mich für den Einstufungstest an?
Die Anmeldung für den Test erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis in Friedolin, d.h. du kannst den Test nicht über "Belegwunsch Module" finden.
Entsprechende Informationen dazu gibt es auch in den Folien zur Informationsveranstaltung im Rahmen der Studieneinführungstage sowie auf der Webseite der Fakultät unter Wirtschaftsenglisch.
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5. Ich bin mit dem Ergebnis des Einstufungstests nicht einverstanden. Kann ich den Test wiederholen?
Nein, das Ergebnis des Tests ist verbindlich!
Du kannst aber während des Kurses zeigen, dass du mehr kannst. Dies wird ja auch dem oder der Lehrenden in der Sprache auffallen, sodass du dann im nächsten Semester in einen höheren Kurs wechseln kannst. Die Erlaubnis zum Kurswechsel muss von dem oder der Lehrenden vorliegen, sonst wirst du nicht zum Kurs zugelassen.
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6. Wie wähle ich den Sprachkurs in Friedolin?
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7. Wo erhalte ich einen Sprachnachweis?
Nach bestandener Abschlussprüfung erhältst du vom Sprachenzentrum einen Nachweis, den du gut aufheben musst. Den (originalen) Nachweis behältst du also und zeigst ihn dem Prüfungsamt zur Einbuchung der Punkte für BW36.3 vor oder übermittelst ihn per E-Mail oder lädst ihn über den Service Desk der Fakultät hoch.
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8. Wer ist mein Ansprechpartner*innen bei Fragen zur Pflichtfremdsprache?
In erster Linie die Studienfachberatung. Du kannst dich auch an das Sprachenzentrum wenden. Vergiss dabei nicht anzugeben, was du konkret studierst und unter welchen Bedingungen du einen Sprachkurs ablegen willst (z.B. Pflichtfremdsprache oder freiwilliges Belegen). Die FSU ist groß und es gibt sehr viele Studiengänge, die auf Angebote des Sprachenzentrums zurückgreifen. Die Lehrenden der Sprachen kennen deine Studien-und Prüfungsordnung nicht (das müssen sie auch nicht)!
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9. Warum sehe ich keine Note unter BW36.3 in Friedolin?
Weil diese Leistung nicht für die Durchschnittsnotenermittlung relevant ist. Du erhältst zwar vom Sprachenzentrum einen Leistungsnachweis, in dem die Sprache, das Niveau und auch die Note zu finden sind, jedoch werden in Friedolin lediglich die Punkte hinterlegt.
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10. Werden die Punkte automatisch in Friedolin hinterlegt?
Nein, du musst den Schein (Leistungsnachweis) unserem Prüfungsamt vorlegen (persönlich, per E-Mail oder durch Hochladen im Servcie Desk der Fakultät), d.h., der Schein wird vom Sprachenzentrum nicht automatisch an unser Prüfungsamt weitergeleitet.
Informationen zum (Pflicht-) Praktikum / Praxismodul
Im B.A. Wirtschaft & Sprachen wird die Bezeichnung und Form deines Praktikums je nach Profilwahl unterschieden.
Wenn du dich für das wirtschaftswissenschaftliche Profil entschieden hast, findest du Fragen und Antworten zu deinem Pflichtpraktikum im Studium hier. Wenn du dich für das Sprachprofil entschieden hast, schau am besten in die Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester nach. Hier gibt es auch eine Übersicht über die Ansprechpartner je nach gewählter Sprache.
Bachelorarbeit
Bitte beachte: Wenn du dich für das Studienprofil " Sprache" entschieden hast, wende dich bei Interesse an einer Abschlussarbeit am besten direkt an die Fachberatung der ausgewählten Sprache. Die unten stehenden Informationen beziehen sich auf das Studienprofil "Wirtschaft"
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1. Muss die Bachelorarbeit im 6. Semester absolviert werden?
Nein, die Anmeldung zur Bachelorarbeit kann auch vorher erfolgen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen gemäß der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 23 eingehalten sind.
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2. Muss die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung sein?
Nein, die Arbeit kann auch vor dem letzten Semester geschrieben werden. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen gemäß der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 23 eingehalten sind.
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3. Wie bewerbe ich mich?
Es gibt kein zentrales Anmeldesystem, wie du es von den Seminaren kennst, d.h. du musst dich selbst um Informationen kümmern. Schaue dazu am besten zunächst auf die Webseite der Lehrstühle, wo du gern eine Abschlussarbeit verfassen möchtest. Häufig findest du dort Vorgaben über interne Bewerbungsfristen und -dokumente. Falls du keine Angaben dazu findest, frag direkt bei den Lehrstühlen nach dem Prozedere (besonders Fristen). Beachte, dass sich die Lehrstühle die Kandidat*innen aussuchen können, daher ist es vorteilhaft sich bei mehreren Lehrstühlen zu bewerben.
Du solltest mindestens ein Vertiefungsmodul beim Lehrstuhl belegt haben (dies ist aber kein Muss gemäß unserer Studien- und Prüfungsordnung, sondern lediglich eine Empfehlung der Studienfachberatung!).
Wenn du dich schon im letzten Semester (Abschlusssemester) befindest und immer noch keinen Lehrstuhl gefunden hast, der deine Abschlussarbeit betreut, nimm umgehend Kontakt mit dem Prüfungsamt auf. Das Prüfungsamt wird dann bei allen Lehrstühlen nach Kapazitäten fragen. Es obliegt dann dir einen Platz anzunehmen (vielleicht keinen Platz deiner Wunschwahl) oder doch noch ein Semester zu warten.
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4. Wann gilt die Bearbeitungszeit?
Wenn du einen Lehrstuhl / Betreuer gefunden hast und das Thema abgesprochen ist, kann eine Anmeldung beim Prüfungsamt erfolgen. Dazu gibt es einen Anmeldezettel („Anmeldung Bachelorarbeit“), den du und dein Betreuer unterschreiben müsst. Das Prüfungsamt legt dann die Abgabefrist fest und jetzt beginnt die Bearbeitung von 8 Wochen im Studienprofil "Wirtschaft" bzw.12 Wochen im Studienprofil "Sprache".
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5. Wo finde ich Themen?
Häufig findest du Themenvorschläge auf den Webseiten der Lehrstühle / Institute, du kannst aber auch mit eigenen Vorschlägen auf die Lehrstühle zugehen. Hin und wieder gibt es auch Themenausschreibungen auf dem Job- und Praktikumsportal des Alumni Jenenses e.V.Externer Link
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6. Wie und wo gebe ich die Arbeit ab?
Die Arbeit muss gemäß der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 24 Abs. 6 in elektronischer Form Im Prüfungsamt fristgemäß eingereicht werden.
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7. Ich bin im 6. Semester und möchte in diesem Semester fertig werden, finde aber keinen Lehrstuhl, der mich betreut. Was kann ich tun?
Wenn du dich im letzten Semester (Abschlusssemester) befindest und immer noch keinen Lehrstuhl gefunden hast, der deine Abschlussarbeit betreut, nimm umgehend Kontakt mit dem Prüfungsamt auf. Das Prüfungsamt wird dann bei allen Lehrstühlen nach Kapazitäten fragen. Es obliegt dann dir einen Platz anzunehmen (vielleicht keinen Platz deiner Wunschwahl) oder doch noch ein Semester zu warten.
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8. Kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Gemäß der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 24 Abs. 3 und 4 kann die Schreibzeit verlängert werden. Bei Krankheitsgründen wird die Schreibzeit um die Dauer der Krankschreibung verlängert, wobei dies nicht häufiger als dreimal erfolgen darf. Sollten andere Gründe vorliegen, muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss mit aussagekräftigen Nachweisen sowie einer Stellungnahme vorgelegt werden. Dieser Antrag muss unverzüglich nach Eintritt des Hinderungsgrundes und vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt werden. Die Anträge können formlos über das Prüfungsamt eingereicht werden.
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9. Kann ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben?
Ja, sofern du eine*n Betreuer*in an der Fakultät findest, der dem ganzen zustimmt (dich auf Distanz betreut). Beachte, dass die Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 25 Abs. 1 von einer bestellten prüfenden Person begutachtet werden muss, d.h. du musst auf jeden Fall eine*n Betreuer*in an der Fakultät finden. Es gibt u.a. das PROMOS-Programm, dass Abschlussarbeiten im Ausland fördert.
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10. Kann ich meine Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben?
Unsere Prüfungsordnung verbietet dies nicht. Du musst aber ein*e Betreuer*in (an der Fakultät bzw. in deinem Sprachinstitut) finden, der dem Thema zustimmt. Achte darauf, dass wenn du eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen anfertigst, dein*e Arbeitgeber*in kein*e bestellte*r Prüfer*in im Sinne der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 25 Abs. 1 ist, d.h. die Bewertung erfolgt durch den oder die Betreuer*in der Fakultät.
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11. Wie oft kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Gemäß der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 25 Abs. 4 kann die Abschlussarbeit nur einmal wiederholt werden.
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12. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Abschlussarbeit, wer kann mir helfen?
Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Abschlussarbeit startest.
Durchschnittsnotenberechnung
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1. Wie wird die Durchschnittsnote berechnet?
Die Berechnung der Endenote ist u.a. in der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 26 sowie in der Bachelor-Fachprüfungsordnung § 10 geregelt. Eine tabellarische Übersicht findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester.
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2. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium in der Regelstudienzeit schaffe?
Gemäß der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 10 Abs. 3 werden nur die besten Modulnoten im Umfang von 130 ECTS berücksichtigt (darunter aber zwingend das wirtschaftswissenschaftliche Seminar im Studienprofil "Wirtschaft"). Wird das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen, werden nur noch 120 ECTS berücksichtigt. Wird ein Semester über die Regelstudienzeit für den Abschluss benötigt, werden 125 ECTS berücksichtigt. Eine Übersicht findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester.
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3. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiere?
Gemäß der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 10 Abs. 3 werden nur die besten Modulnoten im Umfang von 130 ECTS berücksichtigt (darunter aber zwingend das wirtschaftswissenschaftliche Seminar im Studienprofil "Wirtschaft"). Wird ein Semester über die Regelstudienzeit für den Abschluss benötigt, werden 125 ECTS berücksichtigt. Eine Übersicht findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester.
Vorziehen von Mastermodulen
Achtung: Diese Möglichkeit besteht nur, wenn du dich für einen wirtschaftswissenschaftlichen Master an unserer Fakultät entscheidest!
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1. Kann ich im Bachelorstudium Masterveranstaltungen belegen/vorziehen?
Ja, das ist möglich, wobei sich die Auswahl auf Wahlpflichtmodule des entsprechenden Masterstudiengangs beschränken sollte. Eine Übersicht mit den Regularien gibt es in den Folien Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester. Beachte, dass sich ein Vorziehen nur lohnt, wenn du den Master bei uns absolvieren möchtest, denn wir können nicht garantieren, dass andere Hochschulen unsere Mastermodule anerkennen.
Wir prüfen (spätestens bei der Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt), ob du die Zugangsvoraussetzungen zum entsprechenden Masterprogramm erfüllst, denn sonst darfst du keine Module vorziehen.
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2. Wie viele Module / ECTS-Punkte kann ich vorziehen?
Maximal können 30 LP pro Semester vorgezogen werden.
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3. Muss ich mich dann für den Master in ein höheres Fachsemester bewerben?
Wenn es hinreichend viele Prüfungsanmeldungen und damit verbunden mögliche ECTS-Punkte für die Anrechnung gibt, legen wir dir einen Höherstufung nahe. Beachte, dass keine Freiversuche gibt, wir aber Fehlleistungen nicht bei der Einstufung berücksichtigen. Informationen findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester.
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4. Wie melde ich mich für die Masterveranstaltungen an?
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5. Wie melde ich mich für die Masterprüfungen an?
Hier musst du dich an das Prüfungsamt wenden, da du dich über Friedolin nicht zu den Masterprüfungen anmelden kannst. Das Prüfungsamt prüft in diesem Zusammenhang auch noch einmal, ob du die notentechnische Zulassungsvoraussetzung erfüllst (siehe Folien zur Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester).
Schnellantrag auf fachliche Masterzulassung vor der Bewerbung
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Wie gelange ich zum Schnellantrag?
Wie gelange ich zum Schnellantrag?
Der Schnellantrag auf die fachliche Masterzulassung vor der Bewerbung erfolgt als Anfrage über den Service Desk der FakultätExterner Link. Es sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie befinden sich im voraussichtlich letzten Semester Ihres Bachelorstudiums (mind. 130 ECTS)
- die Prüfungsergebnisse aus dem vorhergehenden Semester (möglichst auch die Ergebnisse von Wiederholungsprüfungen) liegen vor
- Ihre Durchschnittsnote ist nicht wesentlich schlechter als 2,5
- Sie verfügen über ein Englisch B2 Niveau
Wechsel des Faches/Profils/Abschluss/Schwerpunktes/Studienortes
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1. Ich möchte meinen Studiengang wechseln. Wie mache ich das?
Nimm am besten zuerst Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Vielleicht gibt es ein Problem im aktuellen Studiengang, das durch ein Gespräch geklärt werden kann. Es steht dir natürlich frei deine Studienwahl zu überdenken. Wenn du schon weißt, zu welchem Studiengang du hin wechseln möchtest, nimm am besten auch mit der Studienfachberatung des anderen Studiengangs Kontakt auf und kläre bspw., ob es Leistungen aus deinem vorherigen Studium gibt, die angerechnet werden können.
Über die Studiengangsdatenbank der Uni Jena findest du den Kontakt zur zuständigen Fachberatung. Bei Zweifel im Studium kann dir ggf. auch die zentrale Studienberatung der Uni weiterhelfen.
Wenn du dir dann sicher bist, dass du wechseln möchtest, musst du einen Antrag auf Fach- und Abschlusswechsel beim Studierenden-Service-Zentrum fristgerecht stellen.
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2. Ich bin im B.A. Wirtschaft und Sprachen eingeschrieben und möchte meine Sprache wechseln. Wie mache ich das?
Auch hier erfolgt die Antragsstellung über das Studierenden-Service-Zentrum. Kläre aber bitte vorab mit der Studienfachberatung welche Leistungen übernommen werden können. Davon abhängig ist dann auch die Empfehlung zur Fachsemestereinstufung.
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3. Ich bin im B.A. Wirtschaft und Sprachen eingeschrieben und möchte mein Studienprofil wechseln. Wie mache ich das?
Das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät kann eine Studienprofiländerung vornehmen. Bitte beachte aber, dass sich damit auch die von dir geforderten Punkte in den einzelnen Bereichen deines Studienganges verändern und es so ggf. dazu kommen kann, dass du in verschiedenen Bereichen Punkte „nachholen“ musst. Bevor du dein Studienprofil wechselst, nimm auf jeden Fall Kontakt zu unserer Studienfachberatung auf, sodass wir gemeinsam über einen Wechsel und die damit verbundenen Vor- und Nachteile sprechen können.
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4. Ich möchte die Hochschule wechseln. Was sollte ich beachten?
Schade, dass du uns verlassen möchtest. Wir wünschen dir alles Gute für deine Zukunft. Hier noch ein paar Tipps:
Erkundige dich bei der Hochschule, wo du gern Studieren möchtest, über Zulassungsvoraussetzungen, ob ggf. Leistungen aus deinem vorherigen Studium anerkannt werden können und welche Dokumente für die Prüfung wichtig sind. Wir empfehlen dir, dass du dir zur Sicherheit folgende Daten speicherst (sicherlich wird die andere Hochschule einige dieser Daten benötigen):
- aktuellen Leistungsausdruck (am besten vom Prüfungsamt unterschrieben)
- Modulkatalog
- Studien- und Prüfungsordnung
Wenn du für die Anerkennungen umfangreichere Modulbeschreibungen als im Modulkatalog angegeben benötigst, nimm Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Vergiss beim Wechsel nicht einen Antrag zur Exmatrikulation zu stellen.
Sonstiges
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1. Wo finde ich Informationen zum Auslandsstudium?
Auf der Webseite unseres DIOs („Departmental International Office“). Hier gibt es umfangreiche Informationen zu unseren Partnerhochschulen, zur Bewerbung, zur Anerkennung usw. Das DIO verfügt ebenfalls über eine FAQ-Seite.
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3. Wer kann mir eine Studienbescheinigung ausstellen?
Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.
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4. Gibt es eine Bescheinigung über Fachsemesterzählung/ Verlängerung der Studienzeit?
Diese Informationen sollte durch die Studien-/Immatrikulationsbescheinigung abgedeckt sein. Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.
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5. Wo finde ich Informationen zur (Unfall-)Versicherung?
Einen Überblick erhältst du auf der Webseite des Studierendenwerks ThüringenExterner Link.
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6. Ich bin neben der Kinderbetreuung berufstätig und studiere. Wie kann ich alles schaffen?
Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung mit deinem Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Neben der fachspezifischen Abstimmung deiner Studienorganisation, bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:
Das Studierenden-Service-Zentrum bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.
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7. Ich bin schwanger und benötige Beratung, wer kann mir helfen?
Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung und Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf.
Frau Grit PreßlerExterner Link, die Mutterschutzbeauftragte der Fakultät, kann dich zum Thema Mutterschutz beraten.
Das Studierenden-Service-Zentrum bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.
Darüber hinaus bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:
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8. Ich habe panische Prüfungsangst. Wer kann mir helfen?
Das Studierendenwerk Thüringen bietet eine psychosoziale BeratungExterner Link an, die du nutzen kannst.
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9. Ich möchte mein Studium unterbrechen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Das kommt auf die Gründe an. Wenn du dein Studium aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Gremienarbeit, Praktikum, Auslandsstudium oder Krankheit unterbrechen möchtest, kannst du einen Urlaubssemester beantragen. Informationen zur Beurlaubung gibt es hier.
Wenn die Gründe nicht für eine Beurlaubung reichen, besteht die Möglichkeit, dass du dich exmatrikulierst und dein Studium ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmst. Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.
Nimm am besten vorher Kontakt mit der Studienfachberatung auf, um deine Situation zu besprechen.
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10. Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Stell dazu einen Antrag an das Studierenden-Service-Zentrum über Friedolin 2.0 Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.
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11. Werde ich automatisch nach Studienabschluss exmatrikuliert?
Nein, die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag. Wenn du deine maximale Fachsemesteranzahl noch nicht überschritten hast, kannst du dich noch für das Folgesemester zurückmelden, wenn du bspw. für die Jobsuche noch eingeschrieben sein möchtest. Dies geht jedoch nur maximal ein Fachsemester.
Wenn deine maximale Fachsemesteranzahl erreicht ist, wirst du aufgefordert dich zu exmatrikulieren.
Wenn dein Studium beendet ist und du nicht mehr eingeschrieben bleiben möchtest, solltest du dich auf jeden Fall durch eine Exmatrikulation zurückmelden.
Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.
Ansprechpartner:
Katja Zeidler, Dr.
- Telefon
- +49 3641 9-43020
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