Regeln zu BW36.3:
Alle Studierenden des B.Sc. Wirtschaftswissenschaften (außer die Studienprofile der Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems, Business Analytics und E-Commerce & Digital Business) müssen BW36.3 BM Fremdsprache für Wirtschaftswissenschaftler belegen. Hier einige Eckpunkte, auf die auch in der Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester eingegangen wird:
- Dauer des Modulangebots: i.d.R. über zwei Semester
- mögliche Fremdsprachen sind: Wirtschaftsenglisch, Französisch, Russisch oder Spanisch
- Deutsch (als Fremdsprache) kann nur von ausländischen Studierenden belegt werden (Achtung: nicht unter einem C1-Niveau!)
- Mindestniveau: A2
Studierende des B.A. Wirtschaft & Sprachen absolvieren unter BW36.3 ausschließlich eine Kursbelegung von Wirtschaftsenglisch.
Wichtige Informationen
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Allgemeine Informationen zum Kurs
- Wirtschaftsenglisch wird über zwei Semester gelehrt, d.h. die Modulbelegung erfolgt über ein akademisches Jahr.
- Üblich ist ein Start zum WiSe und eine Beendigung im SoSe (mit einer schriftlichen Prüfung).
- Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Modulteils erhalten Sie einen Leistungsschein über 3 ECTS. Der Leistungsschein für Teil 1 wird ohne Note ausgestellt. Der Leistungsschein für Teil 2 umfasst ebenfalls 3 ECTS und enthält zusätzlich die gesamte Modulnote, die sich aus 30 % mündlicher und 70 % schriftlicher Prüfung ergibt. Bitte bewahren Sie beide Leistungsscheine auf und reichen Sie sie anschließend beim Prüfungsamt zur Einbuchung der ECTS ein.
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Einstufungstest
- Vor der Kursbelegung muss ein Einstufungstest absolviert werden.
- Der Einstufungstest findet in jedem Semester statt – in der Regel etwa zwei Monate nach Beginn der Vorlesungszeit. Die Einstufung gilt dann für das darauffolgende Semester (z. B. Einstufungstest im Sommersemester 2026 für eine Teilnahme ab dem Wintersemester 2026/27).
- Melden Sie sich für den Test über das Vorlesungsverzeichnis (Friedolinveranstaltungsnummer.: 254071) an.
- Der Test gibt Aufschluss über das Eignungsniveau für die danach folgende Kursbelegung gemäß der verschiedenen Sprachniveaus des Europäischen Referenzrahmens für (Fremd-)Sprachen, d.h. es handelt sich nicht um einen Niveaufeststellungstest. Erst nach Abschluss des Kurses werden Sie über das entsprechende Niveau verfügen.
- Eine Wiederholung zur Verbesserung des Testergebnisses ist nicht möglich.
- Schreiben Sie sich nach Bekanntgabe Ihres Testergebnisses (Eignungsniveau) für den entsprechenden Wirtschaftsenglischkurs in Friedolin über das Vorlesungsverzeichnis ein.
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Anwesenheitspflicht
Für diese Veranstaltung gilt eine Anwesenheitspflicht als Voraussetzung für die Erlangung des Leistungsnachweises und den Erwerb der Modulkredite.
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Mündliche Prüfung
- Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Laufe des Wintersemesters statt und besteht aus einem akademischen Gruppenvortrag auf Englisch zu einem relevanten wirtschaftsbezogenen Thema.
- Studierende, die ihre mündliche Prüfungsleistung nicht bestehen, müssen diese zunächst in einem späteren Semester erneut absolvieren – dann gegebenenfalls mit einer neuen Gruppe und einem anderen Thema.
- Die Anmeldung für die mündliche Prüfung erfolgt über Moodle (nicht über Friedolin).
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Schriftliche Prüfung
- Nur Studierende, die den anderen Modulteil bereits in einem früheren Semester erfolgreich abgeschlossen haben (einschließlich der mündliche Prüfung), dürfen an der schriftlichen Modulprüfung teilnehmen.
- Nachdem Sie die schriftliche Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten Sie vom Sprachenzentrum einen Leistungsschein. Bitte bewahren Sie diesen auf und übermitteln Sie ihn anschließend an das Prüfungsamt zur Einbuchung der ECTS.
- Die Prüfungsanmeldung für dieses Modul erfolgt nicht über Friedolin, sondern über Moodle.
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Anerkennung von ECTS
Für das Modul Wirtschaftsenglisch (BW36.3) gelten folgende Voraussetzungen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen ECTS-Leistungen:
Volle Anerkennung (6 ECTS): Für eine vollständige Anerkennung des gesamten Moduls ist während des Studienaufenthalts entweder ein inhaltlich vergleichbares Wirtschaftsenglisch-Modul oder ein akademisches Englisch-Modul zu absolvieren. Der erworbene ECTS-Umfang muss dabei dem des Moduls entsprechen.
Teilanerkennung (3 ECTS): Eine Teilanerkennung ist in zwei Varianten möglich:
- durch den Abschluss eines Wirtschaftsenglisch- oder akademischen Englischkurses im Höhe von 3 ECTS an der Partneruniversität, dessen ECTS-Leistungen einschließlich der Note angerechnet werden, oder
- durch die Anerkennung des Modulteil 1 auf Grundlage des Besuchs von mindestens drei fachbezogenen Lehrveranstaltungen in englischer Sprache.
In letzterem Fall ist für die Notenvergabe im Modulteil 1 weiterhin ein kurzer akademischer Vortrag in englischer Sprache im Rahmen des Wirtschaftsenglischkurses zu absolvieren.
Es wird dringend empfohlen, bereits bei der Erstellung des Learning Agreements Kontakt mit der zuständigen Lehrperson aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Anerkennung vorab zu prüfen.
Ansprechpartner: