Wirtschaftsenglisch

Business English

Hier gibt es Informationen zur (Pflicht-)Fremdsprache Wirtschaftsenglisch
Wirtschaftsenglisch
Illustration: Elaf Riyhad

Regeln zu BW36.3: 

Alle Studierenden des B.Sc. Wirtschaftswissenschaften (außer die Studienprofile der Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems, Business Analytics und E-Commerce & Digital Business) müssen BW36.3 BM Fremdsprache für Wirtschaftswissenschaftler belegen. Hier einige Eckpunkte, auf die auch in der Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester eingegangen wird:

  • Dauer des Modulangebots: i.d.R. über zwei Semester
  • mögliche Fremdsprachen sind: Wirtschaftsenglisch, Französisch, Russisch oder Spanisch
  • Deutsch (als Fremdsprache) kann nur von ausländischen Studierenden belegt werden (Achtung: nicht unter einem C1-Niveau!)
  • Mindestniveau: A2

Studierende des B.A. Wirtschaft & Sprachen absolvieren unter BW36.3 ausschließlich eine Kursbelegung von Wirtschaftsenglisch. 

Wichtige Informationen

  • Allgemeine Informationen zum Kurs
    • Wirtschaftsenglisch wird über zwei Semester gelehrt, d.h. die Modulbelegung erfolgt über ein akademisches Jahr.
    • Üblich ist ein Start zum WiSe und eine Beendigung im SoSe (mit einer schriftlichen Prüfung).
    • Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Modulteils erhalten Sie einen Leistungsschein über 3 ECTS. Der Leistungsschein für Teil 1 und der Leistungsschein für Teil 2 umfassen jeweils 3 ECTS. Es wird je eine Note für die mündliche und für die schriftliche Leistung vergeben. Bitte bewahren Sie beide Leistungsscheine auf und reichen Sie sie anschließend beim Prüfungsamt zur Einbuchung der ECTS ein.
  • Einstufungstest
    • Vor der Kursbelegung muss ein Einstufungstest absolviert werden.
    • Der Einstufungstest findet in jedem Semester statt – in der Regel etwa zwei Monate nach Beginn der Vorlesungszeit. Die Einstufung gilt dann für das darauffolgende Semester (z. B. Einstufungstest im Sommersemester 2026 für eine Teilnahme ab dem Wintersemester 2026/27).
    • Melden Sie sich für den Test über das Vorlesungsverzeichnis (Friedolinveranstaltungsnummer.: 254071) an.
    • Der Test gibt Aufschluss über das Eignungsniveau für die danach folgende Kursbelegung gemäß der verschiedenen Sprachniveaus des Europäischen Referenzrahmens für (Fremd-)Sprachen, d.h. es handelt sich nicht um einen Niveaufeststellungstest. Erst nach Abschluss des Kurses werden Sie über das entsprechende Niveau verfügen. 
    • Eine Wiederholung zur Verbesserung des Testergebnisses ist nicht möglich.
    • Schreiben Sie sich nach Bekanntgabe Ihres Testergebnisses (Eignungsniveau) für den entsprechenden Wirtschaftsenglischkurs in Friedolin über das Vorlesungsverzeichnis ein.
  • Anwesenheitspflicht

    Für diese Veranstaltung gilt eine Anwesenheitspflicht als Voraussetzung für die Erlangung des Leistungsnachweises und den Erwerb der Modulkredite.

  • Mündliche Prüfung
    • Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Laufe des Wintersemesters statt und besteht aus einem akademischen Gruppenvortrag auf Englisch zu einem relevanten wirtschaftsbezogenen Thema.
    • Studierende, die ihre mündliche Prüfungsleistung nicht bestehen, müssen diese zunächst in einem späteren Semester erneut absolvieren – dann gegebenenfalls mit einer neuen Gruppe und einem anderen Thema.
    • Die Anmeldung für die mündliche Prüfung erfolgt über Moodle (nicht über Friedolin).
  • Schriftliche Prüfung
    • Nur Studierende, die den anderen Modulteil bereits in einem früheren Semester erfolgreich abgeschlossen haben (einschließlich der mündliche Prüfung), dürfen an der schriftlichen Modulprüfung teilnehmen.
    • Nachdem Sie die schriftliche Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten Sie vom Sprachenzentrum einen Leistungsschein. Bitte bewahren Sie diesen auf und übermitteln Sie ihn anschließend an das Prüfungsamt zur Einbuchung der ECTS.
    • Die Prüfungsanmeldung für dieses Modul erfolgt nicht über Friedolin, sondern über Moodle.
  • Anerkennung von ECTS

    Für das Modul Wirtschaftsenglisch (BW36.3) gelten folgende Voraussetzungen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen ECTS-Leistungen:

    Volle Anerkennung (6 ECTS): Für eine vollständige Anerkennung des gesamten Moduls ist während des Studienaufenthalts entweder ein inhaltlich vergleichbares Wirtschaftsenglisch-Modul oder ein akademisches Englisch-Modul zu absolvieren. Der erworbene ECTS-Umfang muss dabei dem des Moduls entsprechen.

    Eine Teilanerkennung (3 ECTS) kann zustande kommen, indem Sie mind. 3 Kurse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften erfolgreich bestehen (Nachweis ist das Transcript of Records) oder einen allg. Englischkurs und an der FSU Jena einen Teilkurs Wirtschaftsenglisch besuchen und erfolgreich abschließen. 

    Es wird dringend empfohlen, bereits bei der Erstellung des Learning Agreements Kontakt mit der zuständigen Lehrperson aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Anerkennung vorab zu prüfen.

  • Anerkennung von internationalen Sprachtests (z.B. TOEFL)
    • Internationale Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge English), die Fremdsprachenkenntnisse entsprechend des C1-Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen, können gem. § 8 B-PROpdf, 303 kb durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden.
    • Eine Anerkennung erfolgt nicht für Niveaus unterhalb von C1. Die Antragsstellung erfolgt über das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Termine Einstufungstest

  1. 22. Mai 2026 · 12 – 14 Uhr
    22. Mai 2026 12 – 14 Uhr

Ansprechpartner:

Katja Zeidler, Dr.

Studienfachberatung
Studienberatung und Praktikantenamt
Katja Zeidler
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Carl-Zeiß-Straße 3
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Federico Fabris

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Sprachenzentrum
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Ernst-Abbe-Platz 8
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Dorota Antkowiak

Departmental International Office
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Dekanat
Dorota Antkowiak
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