Ab dem 01.04.2026 gilt die Rahmenprüfungsordnung für alle Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierende. Einen Überblick über die neuen Regelungen gibt es hier: https://www.uni-jena.de/388135/rahmenpruefungsordnungen
Hier findest du häufig gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten zu Prüfungsangelegenheiten für Bachelor- und Masterstudierende.
Du findest nicht das, was du suchst oder möchtest dich gerne persönlich beraten lassen? Schreib einfach eine Nachricht an das Prüfungsamt oder die Studienfachberatung oder ruf in einem der Büros an. Die Kontaktinformationen findest du ebenfalls auf dieser Seite ganz unten.
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Beachte, dass es separate Informations- und FAQ-Seiten für den M.Sc. EconomicsExterner Link gibt!
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1. Was sind Pflichtmodule? Was ist der Unterschied zu Pflichtklausuren?
Im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften sind die meisten Basismodule Pflichtmodule. In einigen Fällen kann es sich bei Basismodulen auch um Wahlpflichtmodule handeln. Es kommt also teilweise auf dein Studienprofil und ggf. deinen Schwerpunkt an. Aufschluss darüber gibt dir einerseits die Studienordnung und andererseits der Modulkatalog. Vertiefungsmodule, die im Rahmen eines bestimmten Schwerpunktes eingebracht werden müssen, wären dann auch Pflichtmodule. Hinweise dazu erhältst du u.a. in der Informationsveranstaltung zur Studienorganisation ab dem 3. Semester sowie in den Übersicht "Allgemeine Regelungen und MusterstudienpläneExterner Link" in Friedolin.
Der Begriff "Pflichtklausuren" stammt noch aus den Zeiten vor der Einführung der Rahmenprüfungsordnung (kurz B-RPO) und Fachprüfungsordnung (kurz B-FPO), also vor dem 1. April 2026). Du findest ihn u.a. noch in den Musterstudienplänen bei Modulen, die durch hoch "1" und "2" gekennzeichnet sind. Zuvor musste eine Prüfungsanmeldung zu diesen Modulen im entsprechend ausgewiesenen Semester erfolgen. Das gilt nun nicht mehr. Wichtig ist jedoch, dass diese Module im Rahmen des Studiums absolviert werden. Sie stellen eine wichtige Grundlage für das Studium dar und können daher auch nicht ausgetauscht werden. Informationen dazu gibt es in der Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten.
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2. Wie und wann melde ich mich für Prüfungen an und ab?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt elektronisch über Friedolin beginnend 14 Tage nach dem Vorlesungsbeginn bis zum 15.06. in einem Sommersemester bzw. bis zum 20.12. in einem Wintersemester (B-RPO § 16 Abs. 1). I.d.R. kann zwischen zwei Terminen gewählt werden: dem Ersttermin (Prüfung im regulären Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters) und dem Zweittermin (Prüfung zu Beginn des Folgesemesters). Danach gilt die Anmeldung als verbindlich (B-RPO § 16 Abs. 2).
Innerhalb dieser o.g. Fristen ist eine eigenständige An- und Abmeldung von Prüfungen über Friedolin möglich. Nach Ablauf der o.g. Fristen kann die An- und Abmeldung von Prüfungen nur noch schriftlich über das Prüfungsamt bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen (B-RPO § 16 Abs 5).
Bei technischen Problemen wende dich schnellstmöglich an unser Prüfungsamt. Vergiss nicht, deinen Namen und deine Matrikelnummer mit anzugeben. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
Gemäß der B-RPO § 17 Abs. 2 bist du selbst für die Einhaltung von Prüfungsterminen und -fristen verantwortlich! Schau am besten hin und wieder in deine Prüfungsanmeldungen, ob alles ordnungsgemäß eingetragen ist.
Eine Übersicht über den Prozess findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten.
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3. Ich bin krank. Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Wenn du krank bist, reiche ein ärztliches Attestpdf, 104 kb umgehend beim Prüfungsamt ein. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
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4. Ich habe während der Prüfung gemerkt, dass ich mich krank fühle. Was soll ich tun?
Wenn du dich während der Prüfung plötzlich nicht mehr in der Lage siehst diese zu beenden, gib der Aufsichtskraft Bescheid, informiere das Prüfungsamt und begib dich zum Arzt bzw.zur Ärztin, der bzw. die den Krankheitsfall bestätigt. Das ärztliche Attestpdf, 104 kb reichst du dann schnellstmöglich beim Prüfungsamt ein (siehe auch Frage 3). Wichtig ist, dass du die Situation nicht aussitzt, auf das Klausurergebnis wartest und hinterher einen Antrag beim Prüfungsausschuss einreichst mit der Bitte um Annullierung des Versuchs. Solche Anträge wurden stets abgelehnt.
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5. Ich habe Probleme beim An-/Abmelden von Prüfungen, wer kann mir helfen?
Unser Prüfungsamt. Nimm also umgehend Kontakt auf. Vergiss nicht deinen Namen und deine Matrikelnummer mit anzugeben. Dazu kannst du auch gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
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6. Kann ich mich für Pflichtklausuren abmelden?
Ja, das ist nun mit der B-RPO möglich (siehe auch Frage Nr. 1).
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7. Kann ich für eine Prüfung nicht zugelassen werden?
Prinzipiell wäre das möglich, wenn du eine Zulassungsvoraussetzung gem. der B-RPO § 16 Abs. 3 nicht erfüllst. Sollte dir die Zulassung verwehrt werden, erhältst du jedoch spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin Bescheid darüber (B-RPO § 16 Abs 4).
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8. Wie melde ich mich für Wiederholungsprüfungen an und ab?
Bei allen Modulen (egal, ob es sich um ein Basis- oder ein Vertiefungsmodul handelt) gilt, dass du automatisch zum zweiten Versuch angemeldet wirst, wenn du krank warst oder zum ersten Versuch nicht erschienen bist, wenn vorher eine Anmeldung zum ersten Versuch vorlag.
Eine Abmeldung ist auch hier bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Melde dich dazu einfach schriftlich beim Prüfungsamt (Name und Matrikelnummer nicht vergessen) per E-Mail oder stell eine Ticket-Anfrage über den Service DeskExterner Link der Fakultät.
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9. Muss ich an Wiederholungsprüfungen teilnehmen?
Gemäß der B-RPO § 19 Abs. 2 sollte die Wiederholung zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. Wenn du bei der Prüfungsanmeldung bspw. den ersten Versuch auf den Ersttermin gelegt hast, kannst du gleich den Zweittermin (Beginn des Folgesemesters) für eine Wiederholung nutzen. Wenn du den ersten Versuch auf den Zweittermin gelegt hast, muss du ggf. warten, bis die Prüfung wieder im entsprechenden Winter- oder Sommersemester im regulären Prüfungszeitraum angeboten wird.
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10. Ich bin durch eine Prüfung durchgefallen, wann muss ich wiederholen?
Am besten wiederholst du zum nächstmöglichen Zeitpunkt (gem der B-RPO § 19 Abs. 2).
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11. Muss ich ein Wahlpflichtmodul wiederholen, wenn ich es beim ersten oder zweiten Mal nicht bestanden habe?
Nein, musst du nicht. Du kannst auch ein anderes Wahlpflichtmodul wählen. Da dir aber ohnehin insg. drei Prüfungsversuche pro Modul (gilt nicht für Abschlussarbeiten) zur Verfügung stehen (B-RPO § 19 Abs. 1).
Wenn der zweite Versuch nicht bestanden wurde, du aber bspw. das Wahlpflichtmodul für das Zustandekommen eines Schwerpunktes benötigst (z.B. im Studienprofil BWL oder VWL im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften), überleg, ob du in den dritten Versuch gehen willst. Vielleicht wäre es auch besser einen anderen Schwerpunkt zu wählen oder gar das Studienprofil zu wechseln.
Erst wenn ein Modul dreimal nicht bestanden wurde, gilt es als endgültig nicht bestanden. Wenn du ein Modul endgültig nicht bestanden hast, nimm schnellstmöglich Kontakt mit dem Prüfungsamt oder der Studienfachberatung auf.
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12. Wie oft kann ich ein Modul wiederholen?
Gemäß der B-RPO § 19 kann ein nicht bestandenes Modul zweimal wiederholt werden. Dir stehen also für Modulprüfungen stets drei Versuche zur Verfügung.
Wenn ein Modul dreimal nicht bestanden wurde, gilt es als endgültig nicht bestanden.
Wenn in diesem Fall gem. der B-RPO § 19 Abs. 5 eine besondere Härte vorliegt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe über das endgültige Nichtbestehen einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um einen weiteren Prüfungsversuch stellen. Im Antrag musst du dann die außergewöhnliche/besonders belastende Situation deutlich machen und durch Nachweise belegen.
Wenn es sich in diesem Fall um ein abschlussrelevantes Modul gem. der B-RPO § 19 Abs. 4 handelt, kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe über das endgültige Nichtbestehen einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um eine mündliche Ergänzungsprüfung (die dann gem. der B-FPO § 7 nur noch mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet wird) stellen. Wichtig ist, dass in diesem Fall alle anderen abschlussrelevanten Prüfungsleistungen (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) bereits vorliegen sollen (also schon bestanden sind).
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13. Wie oft kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Gemäß der B-RPO § 25 Abs. 4 kann die Bachelorarbeit nur einmal wiederholt werden.
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14. Wann finden Prüfungen statt?
Unsere Prüfungen zum Ersttermin finden i.d.R. direkt nach der Vorlesungszeit statt. Plane also mit einem vierwöchigen Prüfungszeitraum (reguläre Prüfungsphase im laufenden Semester). Die Wiederholungsprüfungsphase (Zweittermin) findet i.d.R. zu Beginn des Folgesemesters statt.
Ausnahmen gibt es u.a. bei BW15.1 BM Buchführung (Prüfung i.d.R. im Januar), bei BW36.3 BM Fremdsprache für Wirtschaftswissenschaftler sowie bei Sprachmodulen im Studiengang B.A. Wirtschaft & Sprachen. Hier können Prüfungen u.a. auch in der letzten Vorlesungswoche stattfinden.
Die Termine für unsere (WiWi-)Prüfungen findest du u.a. auf unserer Webseite unter Studierende\Prüfungen sowie in Friedolin während des Prüfungsanmeldezeitraums.
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15. Wo finde ich den Klausurenplan?
Auf der Webseite der Fakultät unter Studierende\Prüfungen.
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16. Wann und wo finde ich die Klausurergebnisse?
In Friedolin kannst du einsehen, ob du bestanden hast. Zusätzlich dazu veröffentlicht unser Prüfungsamt auch Notenstatistiken. Gemäß der B-RPO § 17 Abs. 3 sollen die Ergebnisse vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung vorliegen.
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17. Ich habe eine schlechte Note erhalten, kann ich die Prüfung wiederholen?
Nein, gemäß der B-FPO § 8, Satz 2 kann eine bestandene Prüfungsleistung nicht wiederholt oder ersetzt werden (keine Freiversuche zur Notenverbesserung).
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18. Wo finde ich Informationen zur Notenstatistik?
Auf unserer Homepage unter Studierende \ Notenverteilungen.
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19. Wie kann ich meine Prüfung einsehen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Klausreinsichten findest du entsprechende Informationen. Ansonsten können dir auch die entsprechenden Lehrstühle die Informationen geben.
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20. Wo finde ich Sitzpläne für Prüfungen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Prüfungen findest du entsprechende Informationen.
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21. Welche Fristen muss ich beachten (Prüfungsanmeldung, Länge des Studiums)?
Dazu zählen u.a. die An- und Abmeldefristen zu den Prüfungen sowie die Prüfungsfristen gem. der RPO § 16, 17.
Es gilt eine Frist zum Ablegen aller Prüfungen. Die Frist bestimmt sich nach der Abschlussart:
- Bachelorstudiengang: Regelstudienzeit + 4 Semester
- Masterstudiengang: Regelstudienzeit + 3 Semester
- Lehramtsstudiengang: Regelstudienzeit + 7 Semester
Hierzu gibt es einige Ausnahmen, z.B. ein unmittelbar bevorstehender Prüfungstermin im letzten Modul oder die Verteidigung der Abschlussarbeit. Zeiten, die auf Antrag nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, sind insbesondere Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit im Umfang von höchstens zwei Semestern.
Für alle Studierenden in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen beginnt die Zählung der Prüfungsfrist im Wintersemester 2026/27.
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22. Welche Module kann ich austauschen/ersetzen und wie funktioniert der Austausch/Ersatz?
Im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften besteht weiterhin die Möglichkeit maximal zwei Basismodule durch (zwei zusätzliche) Vertiefungsmodule auszutauschen. Die Regelungen und Ausführungen dazu sind in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten zu finden.
Über diese prinzipielle Möglichkeit des Austausches hat der Prüfungsausschuss in seiner 147. Sitzung vom 17.04.2026 entschieden.
Hinweis: Basismodule, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen, können ersetzt werden, auch wenn eine Teilprüfung bestanden wurde.
Achtung: Im B.A. Wirtschaft & Sprachen ist es diese Möglichkeit nicht.
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23. Kann ich BA.IWK.P1B Grundlagen der IWK für den Austausch/Ersatz nutzen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Regelungen und Ausführungen zum Austausch/Ersatz sind in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten zu finden.
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24. Soll ich lieber in den 3. Versuch gehen oder austauschen/ersetzen?
Wir empfehlen, wenn möglich einen Austausch/Ersatz vorzuziehen, denn wenn der 3. Versuch misslingt, ist das Modul endgültig nicht bestanden und du kannst ggf. nicht mehr weiterstudieren.
Achtung: Im B.A. Wirtschaft & Sprachen ist es gemäß der Prüfungsordnung nicht möglich Basismodule durch Vertiefungsmodule zu tauschen/ersetzen.
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25. Wann gilt eine Modulprüfung als endgültig nicht bestanden?
Wenn du dreimal durchgefallen bist (B-RPO § 19 Abs. 1)
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26. Kann ich mein Studienprofil / meinen Schwerpunkt / meinen Studiengang noch wechseln, wenn ein Modul endgültig nicht bestanden wurde?
Das kommt darauf an, ob das Modul auch für das andere Studienprofil/den anderen Studiengang relevant ist (im Modulkatalog gelistet ist). Kläre dies am besten vor Antritt des 3. Versuches mit der Studienfachberatung
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27. Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Am besten in schriftlicher Form über das Prüfungsamt (Frau Herrmann). Dazu kann gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät gestellt werden. Grundlegende Dinge, die dein Antrag enthalten sollte, sind:
- Name
- Matrikelnummer
- Benennung, was du beantragen möchtest
- Begründung (z.B. wie ist das benannte Problem zustande gekommen)
- Wie dich der Prüfungsausschuss bei der Problemlösung unterstützen kann (auch welche Maßnahmen du triffst, um das Problem zu lösen)
- Nachweise
Einen Formulierungsvorschlag gibt es in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten.
Die Anträge sind formlos, d.h. es gibt keine konkreten Vorgaben.
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28. Wo reiche ich Anträge an den Prüfungsausschuss ein?
Beim Prüfungsamt der Fakultät via E-Mail möglich oder über den Service DeskExterner Link der Fakultät.
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29. Ich möchte einen Nachteilsausgleich beantragen, wie mache ich das?
Nimm dazu Kontakt mit unserem Prüfungsamt auf und schildere dein Anliegen. Nutze das vorgesehene Formularpdf, 280 kb und füge am besten gleich ärztliche Atteste bei.
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30. Wie lange kann ich maximal studieren?
Gemäß der RPO § 17.
Es gilt eine Frist zum Ablegen aller Prüfungen. Die Frist bestimmt sich nach der Abschlussart:
- Bachelorstudiengang: Regelstudienzeit + 4 Semester
- Masterstudiengang: Regelstudienzeit + 3 Semester
- Lehramtsstudiengang: Regelstudienzeit + 7 Semester
Hierzu gibt es einige Ausnahmen, z.B. ein unmittelbar bevorstehender Prüfungstermin im letzten Modul oder die Verteidigung der Abschlussarbeit. Zeiten, die auf Antrag nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, sind insbesondere Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit im Umfang von höchstens zwei Semestern.
Für alle Studierenden in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen beginnt die Zählung der Prüfungsfrist im Wintersemester 2026/27.
Master - Fragen zu Prüfungsangelegenheiten
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1. Wie melde ich mich für Prüfungen an und ab?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt elektronisch über Friedolin beginnend 14 Tage nach dem Vorlesungsbeginn bis zum 15.06. in einem Sommersemester bzw. bis zum 20.12. in einem Wintersemester (M-RPO § 16 Abs. 1). I.d.R. kann zwischen zwei Terminen gewählt werden: dem Ersttermin (Prüfung im regulären Prüfungszeitraum des entsprechenden Semesters) und dem Zweittermin (Prüfung zu Beginn des Folgesemesters). Danach gilt die Anmeldung als verbindlich (M-RPO § 16 Abs. 2).
Innerhalb dieser o.g. Fristen ist eine eigenständige An- und Abmeldung von Prüfungen über Friedolin möglich. Nach Ablauf der o.g. Fristen kann die An- und Abmeldung von Prüfungen nur noch schriftlich über das Prüfungsamt bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen (B-RPO § 16 Abs 5).
Bei technischen Problemen wende dich schnellstmöglich an unser Prüfungsamt. Vergiss nicht, deinen Namen und deine Matrikelnummer mit anzugeben. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
Gemäß der M-RPO § 17 Abs. 2 bist du selbst für die Einhaltung von Prüfungsterminen und -fristen verantwortlich! Schau am besten hin und wieder in deine Prüfungsanmeldungen, ob alles ordnungsgemäß eingetragen ist.
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2. Ich bin krank. Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Wenn du krank bist, reiche ein ärztliches Attestpdf, 104 kb umgehend beim Prüfungsamt ein. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
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3. Gibt es Wiederholungsprüfungen? Wie kann ich mich anmelden?
In den meisten Fällen ja. Bei diesen Prüfungen gilt, dass du automatisch zum zweiten Versuch angemeldet wirst, wenn du krank warst oder zum ersten Versuch nicht erschienen bist, wenn vorher eine Anmeldung zum ersten Versuch vorlag.
Eine Abmeldung ist auch hier bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Melde dich dazu einfach schriftlich beim Prüfungsamt (Name und Matrikelnummer nicht vergessen) per E-Mail oder stell eine Ticket-Anfrage über den Service DeskExterner Link der Fakultät.
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4. Wie oft kann ich ein Modul wiederholen?
Gemäß der M-RPO § 19 kann ein nicht bestandenes Modul zweimal wiederholt werden. Dir stehen also für Modulprüfungen stets drei Versuche zur Verfügung.
Wenn ein Modul dreimal nicht bestanden wurde, gilt es als endgültig nicht bestanden.
Wenn in diesem Fall gem. der M-RPO § 19 Abs. 4 eine besondere Härte vorliegt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe über das endgültige Nichtbestehen einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um einen weiteren Prüfungsversuch stellen. Im Antrag musst du dann die außergewöhnliche/besonders belastende Situation deutlich machen und durch Nachweise belegen.
Wenn es sich in diesem Fall um ein abschlussrelevantes Modul gem. der M-RPO § 19 Abs. 3 handelt, kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe über das endgültige Nichtbestehen einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um eine mündliche Ergänzungsprüfung (die dann gem. der M-FPO §6 nur noch mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet wird) stellen. Wichtig ist, dass in diesem Fall alle anderen abschlussrelevanten Prüfungsleistungen (mit Ausnahme der Master arbeit) bereits vorliegen sollen (also schon bestanden sind).
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5. Wie oft kann ich die Masterarbeit wiederholen?
Gemäß der M-RPO § 25 Abs. 4 kann die Masterarbeit nur einmal wiederholt werden.
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6. Wann finden Prüfungen statt?
Unsere Prüfungen zum Ersttermin finden i.d.R. direkt nach der Vorlesungszeit statt. Plane also mit einem vierwöchigen Prüfungszeitraum (reguläre Prüfungsphase im laufenden Semester). Die Wiederholungsprüfungsphase (Zweittermin) findet i.d.R. zu Beginn des Folgesemesters statt.
Die Termine für unsere (WiWi-)Prüfungen findest du u.a. auf unserer Webseite unter Studierende\Prüfungen sowie in Friedolin während des Prüfungsanmeldezeitraums.
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7. Wann und wo finde ich die Klausurergebnisse?
In Friedolin kannst du einsehen, ob du bestanden hast. Zusätzlich dazu veröffentlicht unser Prüfungsamt auch Notenstatistiken. Gemäß der M-RPO § 17 Abs. 3 sollen die Ergebnisse vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung vorliegen.
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8. Ich habe eine schlechte Note erhalten, kann ich die Prüfung wiederholen?
Nein, gemäß der M-FPO § 7, Satz 2 kann eine bestandene Prüfungsleistung nicht wiederholt werden (keine Freiversuche zur Notenverbesserung).
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9. Wo finde ich Informationen zur Notenstatistik?
Auf unserer Homepage unter Studierende \ Notenverteilungen.
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10. Wie kann ich meine Prüfung einsehen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Klausreinsichten findest du entsprechende Informationen. Ansonsten können dir auch die entsprechenden Lehrstühle die Informationen geben.
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11. Wo finde ich Sitzpläne für Prüfungen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Prüfungen findest du entsprechende Informationen.
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12. Welche Fristen muss ich beachten (Prüfungsanmeldung, Länge des Studiums)?
Dazu zählen u.a. die An- und Abmeldefristen zu den Prüfungen sowie die Prüfungsfristen gem. der RPO § 16, 17.
Es gilt eine Frist zum Ablegen aller Prüfungen. Die Frist bestimmt sich nach der Abschlussart:
- Bachelorstudiengang: Regelstudienzeit + 4 Semester
- Masterstudiengang: Regelstudienzeit + 3 Semester
- Lehramtsstudiengang: Regelstudienzeit + 7 Semester
Hierzu gibt es einige Ausnahmen, z.B. ein unmittelbar bevorstehender Prüfungstermin im letzten Modul oder die Verteidigung der Abschlussarbeit. Zeiten, die auf Antrag nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, sind insbesondere Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit im Umfang von höchstens zwei Semestern.
Für alle Studierenden in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen beginnt die Zählung der Prüfungsfrist im Wintersemester 2026/27.
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13. Wann gilt eine Modulprüfung als endgültig nicht bestanden?
Wenn du dreimal durchgefallen bist (M-RPO § 19 Abs. 1)
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14. Kann ich meinen Schwerpunkt / meinen Studiengang noch wechseln, wenn ein Modul endgültig nicht bestanden wurde?
Sofern es sich dabei um ein Wahlpflichtmodul handelt, ja.
Wenn es sich um ein abschlussrelevantes Modul handelt (Pflichtmodul), besteht die Möglichkeit einen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um eine mündliche Ergänzungsprüfung zu stellen (siehe Nr. 4).
Wenn gem. der M-RPO § 19 Abs. 4 eine besondere Härte vorliegt, besteht die Möglichkeit einen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um einen weiteren Prüfungsversuch stellen (siehe Nr. 4).
in diesem Fall gem. der M-RPO § 19 Abs. 4 eine besondere Härte vorliegt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe über das endgültige Nichtbestehen einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte um einen weiteren Prüfungsversuch stellen. Im Antrag musst du dann die außergewöhnliche/besonders belastende Situation deutlich machen und durch Nachweise belegen.
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15. Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Am besten in schriftlicher Form über das Prüfungsamt (Frau Herrmann). Dazu kann gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät gestellt werden. Grundlegende Dinge, die dein Antrag enthalten sollte, sind:
- Name
- Matrikelnummer
- Benennung, was du beantragen möchtest
- Begründung (z.B. wie ist das benannte Problem zustande gekommen)
- Wie dich der Prüfungsausschuss bei der Problemlösung unterstützen kann (auch welche Maßnahmen du triffst, um das Problem zu lösen)
- Nachweise
Die Anträge sind formlos, d.h. es gibt keine konkreten Vorgaben.
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16. Wo reiche ich Anträge an den Prüfungsausschuss ein?
Beim Prüfungsamt der Fakultät via E-Mail möglich oder über den Service DeskExterner Link der Fakultät.
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17. Ich möchte einen Nachteilsausgleich beantragen, wie mache ich das?
Nimm dazu Kontakt mit unserem Prüfungsamt auf und schildere dein Anliegen. Nutze das vorgesehene Formularpdf, 280 kb und füge am besten gleich ärztliche Atteste bei.
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18. Wie lange kann ich maximal studieren?
Gemäß der RPO § 17.
Es gilt eine Frist zum Ablegen aller Prüfungen. Die Frist bestimmt sich nach der Abschlussart:
- Bachelorstudiengang: Regelstudienzeit + 4 Semester
- Masterstudiengang: Regelstudienzeit + 3 Semester
- Lehramtsstudiengang: Regelstudienzeit + 7 Semester
Hierzu gibt es einige Ausnahmen, z.B. ein unmittelbar bevorstehender Prüfungstermin im letzten Modul oder die Verteidigung der Abschlussarbeit. Zeiten, die auf Antrag nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, sind insbesondere Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit im Umfang von höchstens zwei Semestern.
Für alle Studierenden in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen beginnt die Zählung der Prüfungsfrist im Wintersemester 2026/27.
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