Hier findest du häufig gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten.
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Beachte, dass es separate Informations- und FAQ-Seiten für den M.Sc. Economics en gibt! Die Angaben, die du hier findest, sind also auf die Studiengänge M.Sc. Betriebswirtschaftslehre, M.Sc. Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure und Naturwissenschaftler, M.Sc./M.Ed. Wirtschaftspädagogik und M.Sc. Wirtschaftsinformatik ausgelegt.
Studienorganisation
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1. Welche Veranstaltungen muss ich belegen?
Eine gute Orientierungsgrundlage gibt der MusterstudienplanExterner Link. Weitere Informationen zur Studienstruktur gibt es in den dazugehörigen "Allgemeinen Regelungen und Musterstudienpläne" in Friedolin.
- M.Sc. BetriebswirtschaftslehreExterner Link
- M.Sc. Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure und NaturwissenschaftlerExterner Link
- M.Sc. WirtschaftsinformatikExterner Link
- M.Sc. WirtschaftspädagogikExterner Link
- M.Ed. WirtschaftspädagogikExterner Link
Achte darauf, dass zu einem Modul verschiedene Veranstaltungsformate gehören. Für die Belegung sind immer die Vorlesung und Übung relevant. Kolloquien und ggf. Tutorien stellen zusätzliche Lernangebote dar, auf die du zurückgreifen kannst. Meistens ist eine Einschreibung für diese jedoch nicht notwendig.
Zu den Studieneinführungstagen wird der Musterstudienplan stets vorgestellt und es gibt eine separate Veranstaltung zur Stundenplanerstellung ("Friedolinschulung & Stundenplanerstellung"). Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Die Folien dieser (und weitere) Informationsveranstaltungen findest du auf der Seite des Studien- und Praktikantenamtes, wenn du deinen Studiengang anklickst.
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2. Wie belege ich Veranstaltungen?
Die Veranstaltungen werden über FriedolinExterner Link belegt. Melde dich dort mit deinem URZ-Login an und folge der Navigation (links) zu „Mein Belegwunsch Module“. Nun kannst du deine Veranstaltungen auswählen. Zu den Studieneinführungstagen gibt es eine Friedolinschulung zur Stundenplanerstellung. Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Neben diesem Angebot der Fakultät gibt es auch allgemeine Schulungsvideos von der FSU.
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3. Kann ich auch mehr Module belegen, als notwendig?
Ja, wichtig ist nur, dass du alle erforderlichen Module für die 120 LP nach deiner Studien- und Prüfungsordnung bestanden hast, d.h. du kannst gern mehr Module belegen als notwendig.
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4. Gibt es Teilnehmerbegrenzungen?
I.d.R. nicht, nur bei den Seminaren wird streng auf die Teilnehmerzahl geachtet, daher erfolgt die Anmeldung über die Fakultätswebseite im dafür ausgewiesenem Studiengang, nicht über Friedolin.
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5. Ich bin mir unsicher bei der Schwerpunktwahl. Wie gehe ich bei Modulwahl vor?
Beleg am besten zunächst Module aus dem Grundlagenbereich, wenn du noch nicht weißt, welchen Schwerpunkt du belegen möchtest. Informationen zu unseren Schwerpunkten im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre findest du hier.
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6. Wie viele Punkte benötige ich im Bereich der Grundlagen und im Schwerpunktbereich?
Unsere Masterstudiengänge weisen unterschiedliche Strukturen auf. Einen guten Überblick über die konkreten Bereiche, Mindestanforderungen, Höchstgrenzen usw. findest du in den "Allgemeinen Regelungen und Musterstudienpläne" in Friedolin:
- M.Sc. BetriebswirtschaftslehreExterner Link
- M.Sc. Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure und NaturwissenschaftlerExterner Link
- M.Sc. WirtschaftsinformatikExterner Link
- M.Sc. WirtschaftspädagogikExterner Link
- M.Ed. WirtschaftspädagogikExterner Link
Insg. musst du auf 96 LP aus Modulprüfungen kommen. Für die Masterarbeit gibt es 24 LP und damit dann insg. 120 LP.
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7. Ich möchte meinen Schwerpunkt wechseln. Wie mache ich das?
Wenn du gleich zu Beginn deines Studiums deinen Schwerpunkt wechseln möchtest, wähle einfach die für den anderen Schwerpunkt ausgewiesenen Veranstaltungen. Die Zulassung zum Master hast du für einen konkreten Studiengang erhalten, nicht für einen spezifischen Schwerpunkt.
Wenn du im vorangeschrittenen Fachsemester merkst, dass es dich zu einem anderen Schwerpunkt hinzieht, gehst du auch so vor wie eben beschrieben. Schau (ggf. mit der Studienfachberatung), ob deine bisher abgelegten Module ggf. auch für den neuen Schwerpunkt relevant sind und übernommen werden können. Melde dich dann beim Prüfungsamt und lasse den Schwerpunkt im System umstellen. Wenn sich der neue Schwerpunkt vom alten sehr stark unterscheidet, musst du ggf. mit längeren Studienzeiten rechnen. Beachte dabei, dass du gemäß der Master-Rahmenprüfungsordnung § 17 Abs. 1 bis maximal 7 Fachsemester im Masterstudiengang eingeschrieben sein kannst.
Interdisziplinäre Grundlagen (M.Sc. BWL und Wirtschaftsinformatik)
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1. Welche Module können mir für die interdisziplinären Grundlagen anerkannt werden?
Im Bereich„Interdisziplinäre Grundlagen“ können Kurse eingebracht werden, die über das Angebot des Modulkataloges hinausgehen. Dabei kann es sich auch um im Ausland oder an anderen deutschen Hochschulen erbrachte Kurse handeln. Die Studierenden sollen sich in derartigen Kursen mit Themen und Problemstellungen, die möglichst einen fachlichen Bezug zum entsprechenden zum Masterstudiengang aufweisen, aus der Perspektive eines anderen Fachs auseinandersetzen. Es wird eine Liste bereits angerechneter Kurse vom Prüfungsamt geführt.
Weitere Informationen gibt es in den "Allgemeinen Regelungen und Musterstudienpläne" in Friedolin.
Bei Nachfragen kannst du dich gern an die Studienfachberatung wenden.
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2. Wo finde ich die Anerkennungsliste zu den interdisziplinären Grundlagen?
Frau Constanze Herrmann vom Prüfungsamt pflegt die Liste und kann Sie dir übermitteln.
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3. Ich habe ein Modul gefunden, dass ich mir gern für die Interdisziplinären Grundlagen anrechnen lassen möchte, bei wem kann ich nachfragen, ob das möglich ist?
Du kannst gern bei der Studienfachberatung nachfragen oder auch direkt bei der entsprechenden Studiengangsleitung.
Seminar
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1. Wie wähle ich mein Seminar?
Eine gute Orientierungsgrundlage gibt das Dokument "Allgemeinen Regelungen und Musterstudienpläne" in Friedolin:
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2. Wie und wann melde ich mich für Seminare an?
Die Anmeldung für Seminare erfolgt zentral und online über diese WebseiteExterner Link i.d.R. Ende Januar für das darauffolgende Sommer- und Wintersemester in einem Zeitraum von ca. 7 Tagen. Eine Seminaranmeldung in Friedolin ist also nicht möglich. Weitere Informationen findest du u.a. auch in den Folien zu den Studieneinführungstagen unter „Allgemeine Informationen zur Studienorganisation“.
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3. Wann werde ich über meinen Seminarplatz informiert?
Du erhältst auf jeden Fall ein Feedback noch vor Ende der Vorlesungszeit. Wenn du Fragen zur Seminarplatzvergabe hast, kannst du dich direkt an Frau Grit PreßlerExterner Link oder Herrn Dr. Rico WalterExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science wenden.
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4. Ich habe Probleme bei der Seminarplatzbeantragung. An wen kann ich mich wenden?
Wende dich am besten direkt an Frau Grit PreßlerExterner Link oder Herrn Dr. Rico WalterExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science.
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5. Kann ich meinen Seminarplatz tauschen?
Ja, das ist möglich und am besten realisierbar, wenn du ein*e Tauschpartner*in hast. Beachte, dass beide Lehrstühle einem Tausch zustimmen müssen.
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6. Kann ich das Seminar im gleichen Semester belegen wie die Masterarbeit?
Ja, das ist möglich.
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7. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Seminararbeit, wer kann mir helfen?
Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Seminararbeit startest.
Masterarbeit
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1. Muss die Masterarbeit im 4. Semester absolviert werden?
Nein, die Anmeldung zur Masterarbeit kann auch vorher erfolgen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen gemäß der Master-Rahmenprüfungsordnung § 23 eingehalten sind.
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2. Muss die Masterarbeit die letzte Prüfungsleistung sein?
Nein, die Arbeit kann auch vor dem letzten Semester geschrieben werden. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen gemäß der Master-Rahmenprüfungsordnung § 23 eingehalten sind.
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3. Wie bewerbe ich mich?
Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt im ersten Schritt zentral auf unserer FakultätswebseiteExterner Link Ende Januar (i.d.R. 7 Tage) für Masterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden und Mitte/Ende Juni (i.d.R. 7 Tage) für Masterarbeiten, die im Wintersemester geschrieben werden. Im 2. Schritt erfolgt eine Anmeldung im Prüfungsamt mit einem Anmeldeformular („Anmeldung Masterarbeit“), dann beginnt die Bearbeitungsphase von 4 Monaten.
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4. Wann startet die Bearbeitungszeit?
Ab der Anmeldung im Prüfungsamt durch das Anmeldeformular („Anmeldung Masterarbeit“).
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5. Wann erfahre ich, welcher Lehrstuhl meine Masterarbeit betreuen wird?
Die Rückmeldung kann bis zu 4 Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
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6. Wo finde ich Themen?
Häufig findest du Themenvorschläge auf den Webseiten der Lehrstühle, du kannst aber auch mit eigenen Vorschlägen auf die Lehrstühle zugehen. Hin und wieder gibt es auch Themenausschreibungen auf dem Job- und Praktikumsportal des Alumni Jenenses e.V.Externer Link
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7. Wie und wo gebe ich die Arbeit ab?
Gemäß der Master-Fachprüfungsordnung § 8 Abs. 3 erfolgt die Abgabe in elektronischer Form und in einer gedruckten Form in einfacher Ausfertigung im Prüfungsamt.
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8. Kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Gemäß der Master-Rahmenprüfungsordnung § 24 Abs. 3 und 4 kann die Schreibzeit verlängert werden. Bei Krankheitsgründen wird die Schreibzeit um die Dauer der Krankschreibung verlängert, wobei dies nicht häufiger als dreimal erfolgen darf. Sollten andere Gründe vorliegen, muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss mit aussagekräftigen Nachweisen sowie einer Stellungnahme vorgelegt werden. Dieser Antrag muss unverzüglich nach Eintritt des Hinderungsgrundes und vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt werden. Die Anträge können formlos über das Prüfungsamt eingereicht werden.
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9. Kann ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben?
Ja, sofern du eine*n Betreuer*in an der Fakultät findest, der dem ganzen zustimmt (dich auf Distanz betreut). Beachte, dass die Bachelor-Rahmenprüfungsordnung § 25 Abs. 1 von einer bestellten prüfenden Person begutachtet werden muss, d.h. du musst auf jeden Fall eine*n Betreuer*in an der Fakultät finden. Es gibt u.a. das PROMOS-Programm, dass Abschlussarbeiten im Ausland fördert.
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10. Kann ich meine Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben.
Unsere Prüfungsordnung verbietet dies nicht. Du musst aber eine*n Betreuer*in an der Fakultät finden, der dem Thema zustimmt. Achte darauf, dass, wenn du eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen anfertigst, dein*e deine Arbeitgeber*in kein*e bestellte*r Prüfer*in im Sinne der Prüfungsordnung § 25 Abs. 1 ist, d.h. die Bewertung erfolgt durch den oder die Betreuer*in der Fakultät.
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11. Muss die Abschlussarbeit im Schwerpunkt angefertigt werden?
Im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre ist die Masterarbeit gemäß des § 6 Abs. 4 der Studienordnung im gewählten Studienschwerpunkt anzufertigen. Dies heißt nicht, dass die Arbeit unbedingt an einem der beteiligten Lehrstühle des Schwerpunktes geschrieben werden muss, sondern, dass das Thema zum Schwerpunkt passen muss.
Im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure und Naturwissenschaftler ist die Masterarbeit gemäß der Studienordnung § 6 Abs. 5 thematisch im Bereich der gewählten Spezialisierung anzusiedeln. D.h., bei einem Lehrstuhl, bei dem schon mehrere Mastermodule belegt worden sind (im besten Fall auch das Seminar).
Im M.Sc. Wirtschaftsinformatik gibt die Studienordnung § 6 Abs. 4 vor, dass die Abschlussarbeit im gewählten Studienschwerpunkt anzufertigen ist.
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12. Wie oft kann ich die Masterarbeit wiederholen?
Gemäß der Master-Rahmenprüfungsordnung § 25 Abs. 4 kann die Abschlussarbeit nur einmal wiederholt werden.
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13. Muss ich bei der Abgabe der Masterarbeit immatrikuliert sein?
Nein, aber bei der Anmeldung.
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14. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Abschlussarbeit, wer kann mir helfen?
Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Abschlussarbeit startest.
Durchschnittsnotenberechnung
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1. Welche Leistungen fließen in die Berechnung mit ein?
Die Berechnung der Endenote ist u.a. in der Master-Rahmenprüfungsordnung § 26 sowie in der Master-Fachprüfungsordnung § 9 geregelt. Eine tabellarische Übersicht findest du in den Folien "Ergänzende Hinweise zur Studienorganisation", auf die in der Friedolinschulung im Rahmen der Studieneinführungstage aufmerksam gemacht wird.
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2. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium in der Regelstudienzeit schaffe?
Gemäß der Master-Fachprüfungsordnung § 9 Abs. 2 werden nur die besten Modulnoten im Umfang von 84 ECTS berücksichtigt (darunter aber zwingend der Pflichtumfang an Seminaren). Wird das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen, werden nur noch 78 ECTS berücksichtigt.
Eine tabellarische Übersicht findest du in den Folien "Ergänzende Hinweise zur Studienorganisation", auf die in der Friedolinschulung im Rahmen der Studieneinführungstage aufmerksam gemacht wird.
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3. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiere?
Gemäß der Master-Fachprüfungsordnung § 9 Abs. 2 werden nur die besten Modulnoten im Umfang von 84 ECTS berücksichtigt (darunter aber zwingend der Pflichtumfang an Seminaren). Wird das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen, werden nur noch 78 ECTS berücksichtigt. Wird das Studium über die Regelstudienzeit hinaus abgeschlossen, bleibt es bei den 84 ECTS.
Eine tabellarische Übersicht findest du in den Folien "Ergänzende Hinweise zur Studienorganisation", auf die in der Friedolinschulung im Rahmen der Studieneinführungstage aufmerksam gemacht wird.
Sonstige Fragen
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1. Kann ich eine Fremdsprache (weiter-)studieren?
Ja, das ist möglich. Ggf. ist sogar eine Anerkennung im Bereich "Interdisziplinäre Grundlagen" (M.Sc. Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik) möglich. (Achtung: Minimumniveau A2 gemäß des GER!).
Die konkreten Vorgaben findest du in den "Allgemeinen Regelungen und Musterstudienpläne" in Friedolin.
Falls keine Anerkennung möglich ist, erkundige dich beim Prüfungsamt, ob die Sprache als Zusatzleistung (Achtung: zählt dann nicht zu den 120 LP!) auf dem Zeugnis gelistet werden kann.
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2. Kann ich in Teilzeit studieren?
Ja, all unsere Masterproramme sind teilzeitfähig. Mehr Informationen zum Teilzeitstudium findest du hier.
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3. Wo finde ich Informationen zum Auslandsstudium?
Auf der Webseite unseres DIOs („Departmental International Office“). Hier gibt es umfangreiche Informationen zu unseren Partnerhochschulen, zur Bewerbung, zur Anerkennung usw. Das DIO verfügt ebenfalls über eine FAQ-Seite.
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5. Wer kann mir eine Studienbescheinigung ausstellen?
Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.
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6. Gibt es eine Bescheinigung über Fachsemesterzählung / Verlängerung der Studienzeit?
Diese Informationen sollte durch die Studien-/Immatrikulationsbescheinigung abgedeckt sein. Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.
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7. Wo finde ich Informationen zur (Unfall-)Versicherung?
Einen Überblick erhältst du auf der Webseite des Studierendenwerk ThüringenExterner Link.
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8. Ich bin neben der Kinderbetreuung berufstätig und studiere. Wie kann ich alles schaffen?
Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung mit deinem Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Neben der fachspezifischen Abstimmung deiner Studienorganisation, bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:
Das Studierenden-Service-Zentrum bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.
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9. Ich bin schwanger und benötige Beratung, wer kann mir helfen?
Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung und Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf.
Frau Grit PreßlerExterner Link, die Mutterschutzbeauftragte der Fakultät, kann dich zum Thema Mutterschutz beraten.
Das Studierenden-Service-Zentrum bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.
Darüber hinaus bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:
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10. Ich habe panische Prüfungsangst. Wer kann mir helfen?
Das Studierendenwerk Thüringen bietet eine psychosoziale BeratungExterner Link an, die du nutzen kannst.
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11. Ich möchte mein Studium unterbrechen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Das kommt auf die Gründe an. Wenn du dein Studium aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Gremienarbeit, Praktikum, Auslandsstudium oder Krankheit unterbrechen möchtest, kannst du einen Urlaubssemester beantragen. Informationen zur Beurlaubung gibt es hier.
Wenn die Gründe nicht für eine Beurlaubung reichen, besteht die Möglichkeit, dass du dich exmatrikulierst und dein Studium ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmst. Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.
Nimm am besten vorher Kontakt mit der Studienfachberatung auf, um deine Situation zu besprechen.
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12. Ich möchte die Hochschule wechseln. Was sollte ich beachten?
Schade, dass du uns verlassen möchtest. Wir wünschen dir alles Gute für deine Zukunft. Hier noch ein paar Tipps:
Erkundige dich bei der Hochschule, wo du gern studieren möchtest, über Zulassungsvoraussetzungen, ob ggf. Leistungen aus deinem vorherigen Studium anerkannt werden können und welche Dokumente für die Prüfung wichtig sind. Wir empfehlen dir, dass du dir zur Sicherheit folgende Daten speicherst (sicherlich wird die andere Hochschule einige dieser Daten benötigen):
- aktuellen Leistungsausdruck (am besten vom Prüfungsamt unterschrieben)
- Modulkatalog
- Studien- und Prüfungsordnung
Wenn du für die Anerkennungen umfangreichere Modulbeschreibungen als im Modulkatalog angegeben benötigst, nimm Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Vergiss beim Wechsel nicht einen Antrag zur Exmatrikulation zu stellen.
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13. Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Stell dazu einen Antrag an das Studierenden-Service-Zentrum über Friedolin 2.0 Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.
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14. Werde ich automatisch nach Studienabschluss exmatrikuliert?
Nein, die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag. Wenn du deine maximale Fachsemesteranzahl noch nicht überschritten hast, kannst du dich noch für das Folgesemester zurückmelden, wenn du bspw. für die Jobsuche noch eingeschrieben sein möchtest. Dies geht jedoch nur maximal ein Fachsemester.
Wenn deine maximale Fachsemesteranzahl erreicht ist, wirst du aufgefordert dich zu exmatrikulieren.
Wenn dein Studium beendet ist und du nicht mehr eingeschrieben bleiben möchtest, solltest du dich auf jeden Fall durch eine Exmatrikulation zurückmelden.
Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.
Ansprechpartner:
Katja Zeidler, Dr.
- Telefon
- +49 3641 9-43020
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