Studium im AL

Auslandsstudium

Informationen: Vor, während und nach dem Auslandsstudium!
Studium im AL
Foto: gemeinfrei nach Creative Commons CC0
  • Vor dem Auslandsstudium

    Nachdem Sie die Annahmeerklärung bei uns eingereicht und wir Sie nominiert haben, wird die Partnerhochschule Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Sie dazu auffordern Bewerbungsdokumente einzureichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung die erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen. Unabhängig davon sollten Sie selbständig den Kontakt zu Ihrer Partnerhochschule suchen, um die erforderlichen Formalitäten zu regeln. 

    Darüber hinaus sind noch folgende Dinge wichtig bzw. zu überlegen:

    Finanzierung

    • Wenn Sie im Rahmen des ERASMUS-Programms ein Auslandsstudium absolvieren, beantragen Sie das ERASMUS+ Stipendium.  Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des zentralen Internationalen Büros der FSU unter: Finanzierung.Externer Link
    • Wenn Sie außerhalb des ERASMUS-Programms ein Auslandsstudium absolvieren, können Sie sich für das PROMOS Programm Externer Linkbewerben.
    • Neben diesen beiden Förderprogrammen besteht noch die Möglichkeit des Auslands-BAFöGExterner Links.

    Krankenversicherung

    Kümmeren Sie sich um ausreichend Versicherungsschutz. Hinweise zur Krankenversicherung gibt es auf der Webseite des zentralen Internationalen Büros der FSU unter: Visa- und VersicherungsbestimmungenExterner Link

    Visum

    Erkundigen Sie sich frühzeitig darüber, ob Sie ein Visum benötigen und wie das Verfahren aussieht. Informationen und Antragsunterlagen gibt es bei den entsprechenden Botschaften und Generalkonsulaten. Die Adressen der Botschaften und Konsulate sind auch auf der Länderinformationsseiten des Auswärtigen AmtesExterner Link zu finden.

    Unterkunft

    Bei der Planung Ihres Auslandsstudiums sollten Sie berücksichtigen, dass Sie sich selbst um eine Unterkunft kümmern müssen. Viele unserer Partnerhochschulen bieten Unterstützung bei der Wohnungssuche, einige vermitteln sogar direkt Unterkünfte.

    Sprachkurse

    Das Sprachenzentrum der FSU bietet zahlreiche Sprachkurse an, die Sie besuchen können, z.B.: Englisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch etc.

    Beurlaubung

    Das Auslandsstudium berechtigt dazu, sich an der Universität Jena beurlauben zu lassen.

    Vorteil: Die Auslandssemester werden nicht auf Ihre Fachsemester angerechnet. Sie bleiben aber weiterhin Studierender der FSU. In der Regel können Sie sich die im Ausland erbrachten Studienleistungen, trotz Beurlaubung, im Nachhinein anrechnen lassen, sodass Sie kaum Verluste in Bezug auf Ihr Studium haben werden.

    Learning Agreement (Teil 1)

    Bevor Sie Jena verlassen, sollten Sie auf dem Learning AgreementExterner Link festhalten, welche Kurse im Umfang von 30 ECTS Sie im Ausland belegen werden. Füllen Sie das Dokument aus und kommen damit zum DIO, sodass wir es als Ihre zuständigen Fachkoordinatoren unterschreiben können.

    Kursanerkennung

    Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ist grundsätzlich bereit, im Ausland erzielte Studienleistungen anzuerkennen. Informationen zum Anerkennungsprozess sowie eine Übersicht über bereits anerkannte Kurse und Notenumrechnungstabellen gibt es im weiteren Verlauf der Seite.

    Module Wirtschaft und Sprachen

    In dieser Übersichtxlsx, 68 kb finden Sie beispielhafte Module, die zum einen auf wirtschaftliche und zum anderen auf sprachliche Kompetenzen an der jeweiligen Partneruniversität abgestimmt sind.

  • Unterlagen und Fristen

    Die Dokumente, die das DIO nach der Auswahl und Nominierung von Ihnen (egal ob der Austausch über das ERASMUS Programm oder über andere bilaterale Verträge abläuft) benötigt, sind:

    Nach dem Ausladssemester reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • eine Kopie des Transcript of Records.
    • Erfahrungsbericht (Word Dokument; Musterexemplardocx, 33 kb des DIOs) oder ein (vorher abgesprochenes) Äquivalent
    • WiWi-IWK-Fragebogen (ein Link wird per E-Mail an dich geschickt)

    Da wir Ihre zuständigen Fachkoordinatoren sind, wenn Sie Kurse im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder allgemeine Sprachkurse belegen möchten, werden wir Ihre Learning Agreements (I, II, III) unterschreiben.

    Das zentrale Internationale Büro ist vor allem an der administrativen Abwicklung Ihres Auslandsstudiums beteiligt und fordert ebenfalls Dokumente. Eine gute Übersicht wann welche Dokumente in welcher Form einzureichen sind, finden Sie auf der Webseite des zentralen Internationalen Büros der FSU unter: Unterlagen, Fristen und Formalitäten.Externer Link

  • Während des Auslandsstudiums

    Wenn Sie feststellen, dass Sie die vorher ausgewählten Kurse an der Partnerhochschule nicht belegen können, nutzen Sie das Learning Agreement (Teil 2)Externer Link, und halten die Änderungen fest. Lassen Sie diese dann gleich vom Fachkoordinator der Partnerhochschule gegenzeichnen und senden und das Dokument (gern auch per E-Mail an dio-wiwi@uni-jena.de) zu.

     

  • Nach dem Auslandsstudium

    Alle Prüfungen an der Gasthochschule liegen hinter Ihnen und Sie sind wieder in Jena angekommen. Nun möchten wir noch von Ihrem reichen Erfahrungsschatz profitieren. Neben wichtigen Dokumenten (siehe Unterlagen und Fristen) hätten wir gern von Ihnen:

    • einen Erfahrungsbericht (3 A4-Seiten als Word Dokument; oder einfach das Musterexemplardocx, 33 kb nutzen), in dem Sie Ihre persönlichen Erfahrungen schilderen oder eine äquivalente Leistung, die vorher mit uns abgesprochen war,
    • und dass Sie den WiWi-IWK-Fragebogen online (anonym) ausfüllen, sodass wir die Angaben für die Aktualisierung unserer DIO-Homepage (Steckbriefe der Partnerhochschulen) nutzen können (wir schicken eine E-Mail mit dem Link und Passwort).

    Bitte teilen Sie uns bei der Übersendung Ihres Erfahrungsberichtes bzw. der äquivalenten Leistung mit, wenn Sie sich nicht wünschen, dass dieser auf unserer DIO-Homepage veröffentlicht werden soll. Um eine anonyme Veröffentlichung zu gewährleisten, achten Sie darauf, dass Ihr Name nicht im Dokument seht.

    Das zentrale Internationale Büros der FSU wird Sie ebenfalls um die Einreichung von Dokumenten bitten!

    Welche das genau sind und wann die Unterlagen einzureichen sind, können Sie auf der Webseite des zentralen Internationalen Büros der FSU finden: » Homepage FSU » Internationales » Studium im Ausland » Auslandsstudium » Programme » Erasmus » Unterlagen, Fristen und Formalitäten.Externer Link

Kursanerkennung

Allgemeine Informationen zum Anerkennungsprozess an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultätpdf, 353 kb

Studierende, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen bitte den Antrag zur Modulanerkennungdocx, 20 kb aus und geben dies sowie eine Kursbeschreibung (Inhalt, Arbeitsaufwand in Stunden oder in SWS, Prüfungsleistung usw.) und ihr Transcript of Records in Kopie bei uns ab.

Einzureichen im: Departmental International Office, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Carl-Zeiß-Str. 3, Zimmer 4.99, 07743  Jena (Einreichung per E-Mail ist ebenfalls möglich).

Informationen zum Arbeitsaufwand (Präsenz- und Selbststudienanteil) sind vor allem für die Umrechnung von Leistungspunkten in ECTS-Punkte relevant; die FSU Jena vergibt 1 ECTS Punkt bei 30 Stunden).

Eine Beurlaubung während des Auslandsstudiums hat keinen Einfluss auf die Anerkennung von Kursen nach dem Auslandsstudium!

Anerkennungsliste und Notenumrechnung

  • Einen Überblick über WiWi-Kurse, die in den letzten 2 Jahren anerkannt wurden (inkl. Ablehnungen) gibt es hier: Datenbankxlsx, 52 kb (27.02.2024)
  • Einen Überblick über die Notenumrechnungstabellen gibt es hier:

 

Hinweise zur Kursanerkennung

  • Kursanerkennung für Bachelorstudiengänge (B. Sc./ WuS)
    • Studierende, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen den Antrag zur Modulanerkennung aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DIO ein.
    • Die Abwicklung bei der Anerkennung von Sprachkursen (BW 36.3 BM Fremdsprachen für Wirtschaftswissenschaftler) bleibt wie bisher gültig, d.h. die Studenten treten direkt in Kontakt mit dem Sprachenzentrum (mit dem Fremsprachenlehrer), holen sich ein Feedback ein und übermitteln dieses Feedback an das DIO, sodass das DIO die Anerkennung im Auftrag des Fremdsprachenlehrers vornehmen kann.
    • Module bzw. Prüfungsleistungen (z.B. Seminararbeiten), die im Ausland in einer Fremdsprache erfolgreich absolviert worden sind, können ggf. für BW 36.3 anerkannt werden. Der jeweilige Sprachlehrer entscheidet über die Anerkennung und welche Unterlagen zur Prüfung benötigt werden.
  • Kursanerkennung für Masterstudiengänge
    • Studenten, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen den Antrag zur Modulanerkennung aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DIO ein.

    Sprachkurse

    Absolvierte Sprachkurse können für das Modul "Interdisziplinäre Grundlangen" angerechnet werden. Es werden die entsprechend dem Leistungsnachweis ausgewiesenen ECTS-Punkte übernommen! Folgende Regelungen, die Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung im Bereich "Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten" (Friedolin) nachlesen können, gelten:

    • Die erreichte Niveaustufe muss in der vorgelegten Bescheinigung nach dem CEFR (Common European Framework of Reference for Languages) angegeben sein; ggf. ist eine Äquivalenz­prüfung beim Sprachenzentrum notwendig.
    • Es können nur Sprachkurse angerechnet werden, die nicht bereits im Bachelor-Studiengang angerechnet wurden. Grundsätzlich hat die Ableistung des Kurses im Zeitraum des Master-Studiums zu erfolgen. Bei vorher erbrachten Leistungen ist nachzuweisen, dass sie über das (eigene) Bachelor-Niveau hinausgehen.
    • Sprachkurse werden nur angerechnet, wenn sie eine selbstständige (Niveaustufe B1-B2 nach CEFR) bzw. eine kompetente Sprachverwendung (Niveaustufen C1-C2 nach CEFR) sowie kultur- bzw. landesspezifische Kenntnisse des Zielsprachenraums vermitteln.
    • In Ausnahmefällen können auch Kurse der Niveaustufe A2 nach CEFR anerkannt werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine neu erlernte Sprache handelt.

    Freie Module

    • Fremdmodule, für die es kein Äquivalent gibt, die jedoch zum Schwerpunkt passen, können in diesem Bereich anerkannt werden, wenn diese dem Masterniveau entsprechen. Der Schwerpunktverantwortliche entscheidet über die Anerkennung.
    • Die im Zeugnis ausgewiesenen ECTS-Punkte werden für die Anerkennung übernommen. Es können jedoch insgesamt nicht mehr als 12 ECTS Punkte anerkannt werden.
    • Freie Module fließen in die Durchschnittsnotenberechnung mit ein.
    • Die Ansprechpartner (Schwerpunktverantwortliche) sind auf der FakultätswebseiteExterner Link gelistet.

    Besonderheiten für BWL für Ingenieure und Naturwissenschaftler

    • Im Bereich "Spezialisierung" dürfen maximal 2 Veranstaltungen die im Ausland erbracht wurden und nicht im Modulkatalog aufgeführt sind, ersetzt werden. Eine Nachfrage beim Studiengangsleiter vor dem Auslandsstudium wird empfohlen.
    • Freie Module können nur im Spezialisierungsbereich (Mastermodule) anerkannt werden. Die Entscheidung zur Anerkennung trifft ebenfalls der Studiengangsleiter.
  • Kursanerkennung für Ergänzungsfach
    • Studierende, die Wirtschaftswissenschaften im Ergänzungsfach studieren, oder wirtschaftswissenschaftliche Module im Rahmen ihres Ergänzungsfaches besuchen (z.B. IWK), stellen ebenfalls einen Antrag auf Modulanerkennung und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Internationalen Büro der Fakultät (DIO) ein.
    • Das DIO prüft die Unterlagen und entscheidet, ob eine Empfehlung zur Anerkennung für das ASPA ausgestellt werden kann. Das ASPA entscheidet dann über die Anerkennung und verbucht diese in Friedolin. 
    • Studierende können auch vor dem Auslandsstudium Kontakt mit dem DIO aufnehmen, um über mögliche Anerkennungen zu sprechen.
    • Für den Fall, dass Sie sich Kurse aus anderen Fachbereichen (z.B. deinem Hauptfach) anerkennen lassen möchteen, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem zuständigen Fachkoordinator und Prüfungsamt in Kontakt zu treten, um die Schritte abzuklären.
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